21. Mai 2026
HMK-Blog

Neue Elektroauto Förderung ab Mai 2026 – Ein Überblick

Seit dem 19. Mai 2026 können Privatpersonen die neue staatliche E-Auto-Förderung beantragen – rückwirkend für alle Neuzulassungen ab dem 1. Januar 2026. Bis zu 6.000 Euro Zuschuss sind möglich. Für Unternehmen gilt diese Prämie jedoch nicht.

Die neue Kaufprämie im Überblick (nur für Privatpersonen)

  • Förderbetrag: 1.500 € bis 6.000 € (je nach Fahrzeugtyp, Haushaltseinkommen und Kinderanzahl)
  • Begünstigte Fahrzeuge: reine Elektroautos, förderfähige Plug-in-Hybride und Range-Extender (Klasse M1)
  • Einkommensgrenze: Max. 80.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen (plus 5.000 € pro Kind, max. zwei Kinder → bis 90.000 €)
  • Mindesthaltedauer: 36 Monate
  • Antrag: Digital über das BAFA-Portal der Förderzentrale Deutschland (foerderzentrale.gov.de) – auch rückwirkend möglich

Wichtig: Diese Förderung richtet sich ausschließlich an Privatpersonen. Gewerbetreibende, Freiberufler und Unternehmen sind davon ausgeschlossen.

Diese gehen jedoch nicht leer aus, denn hier gelten Bestimmungen.

Steuerliche Vorteile für Gewerbetreibende – Sonderabschreibung

Unternehmen profitieren stattdessen von starken steuerlichen Anreizen:

  • 75 % Sonderabschreibung im Anschaffungsjahr für rein elektrische Fahrzeuge
  • Gilt für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027
  • Anschließend degressive Restabschreibung (10 %, 5 %, 5 %, 3 %, 2 %)
  • Zusätzlich: Erhöhte Bruttolistenpreisgrenze für die 0,25 % -Regelung bei Dienstwagen (bis 100.000 € )

Kombinierbarkeit: Die private Kaufprämie und die gewerbliche Sonderabschreibung schließen sich nicht gegenseitig aus – sie betreffen einfach unterschiedliche Käufergruppen. Ein Unternehmen kann die 75 %-Abschreibung voll nutzen, ohne dass eine (nicht gewährte) Prämie angerechnet wird.

Praktischer Tipp

  • Privatkauf: Jetzt schnell prüfen, ob Sie unter die Einkommensgrenze fallen und den Antrag stellen.
  • Gewerblicher Kauf: Die Sonderabschreibung macht den Umstieg auf Elektroautos besonders attraktiv. Kombiniert mit der Kfz-Steuerbefreiung (bis 2035) und günstigen Dienstwagenregelungen ergibt sich ein starkes Gesamtpaket.

Wir beraten Sie gerne, ob sich der Kauf eines Elektrofahrzeugs für Ihr Unternehmen oder privat aktuell besonders lohnt – inklusive Berechnung der steuerlichen Effekte und Förderungsmöglichkeiten.

Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Analyse.

Quellen: Bundesumweltministerium / BAFA (Stand Mai 2026), Wachstumschancengesetz / Investitionssofortprogramm, § 7 Abs. 2a EStG.

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