Neue Elektroauto Förderung ab Mai 2026 – Ein Überblick

Seit dem 19. Mai 2026 können Privatpersonen die neue staatliche E-Auto-Förderung beantragen – rückwirkend für alle Neuzulassungen ab dem 1. Januar 2026. Bis zu 6.000 Euro Zuschuss sind möglich. Für Unternehmen gilt diese Prämie jedoch nicht.

Die neue Kaufprämie im Überblick (nur für Privatpersonen)

Wichtig: Diese Förderung richtet sich ausschließlich an Privatpersonen. Gewerbetreibende, Freiberufler und Unternehmen sind davon ausgeschlossen.

Diese gehen jedoch nicht leer aus, denn hier gelten Bestimmungen.

Steuerliche Vorteile für Gewerbetreibende – Sonderabschreibung

Unternehmen profitieren stattdessen von starken steuerlichen Anreizen:

Kombinierbarkeit: Die private Kaufprämie und die gewerbliche Sonderabschreibung schließen sich nicht gegenseitig aus – sie betreffen einfach unterschiedliche Käufergruppen. Ein Unternehmen kann die 75 %-Abschreibung voll nutzen, ohne dass eine (nicht gewährte) Prämie angerechnet wird.

Praktischer Tipp

Wir beraten Sie gerne, ob sich der Kauf eines Elektrofahrzeugs für Ihr Unternehmen oder privat aktuell besonders lohnt – inklusive Berechnung der steuerlichen Effekte und Förderungsmöglichkeiten.

Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Analyse.

Quellen: Bundesumweltministerium / BAFA (Stand Mai 2026), Wachstumschancengesetz / Investitionssofortprogramm, § 7 Abs. 2a EStG.